Allgemeine Geschäftsbedingungen BORTH Competence in events e.K.

1. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen BORTH Competence in events e.K. und Vertragspartner (nachfolgend Kunde) geschlossenen Verträge.
2. Es gelten ausschließlich die AGB der Firma BORTH Competence in events e.K.. Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit.
3. Nebenabsprachen und abweichende Vereinbarungen durch Angestellte oder Vertreter der Firma BORTH Competence in events e.K., bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Angebote der Firma BORTH Competence in events e.K. an die Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend. Auftragserteilungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und werden von der Firma BORTH Competence in events e.K. auch nur in dieser Form berücksichtigt. Der Firma BORTH Competence in events e.K. steht die Annahme der Auftragsbestätigung frei. Spätestens bei Lieferung / Abholung der Ware gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die auf dem Lieferschein einzeln aufgeführten Geräte.

2. Vermietung von Gegenständen

§ 1 Mietzeit
1. Die Mietzeit berechnet sich nach Tagen / Wochen. Die Mietzeit schließt den Tag der Bereitstellung im Lager von Firma BORTH Competence in events e.K. (Mietbeginn) bzw. Anlieferung beim Kunden oder vom Kunden gewünschten Ort und den Tag der Rückgabe bzw. Abholung beim Kunden oder vom Kunden gewünschten Ort ein. Dies gilt unabhängig davon, wenn ein Dritter den Transport durchführt. Angefangene Tage werden voll berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte beim Kunden bzw. Verwendungsort und endet mit dem Eintreffen der Geräte bei der Firma BORTH Competence in events e.K. bzw. der Abholung durch die Firma BORTH Competence in events e.K. beim Verwendungsort. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

§ 2 Vergütung
1. Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Mietpreise, Transportkosten, Montage, Fullservice und sonstige Dienstleistungen der Firma BORTH Competence in events e.K., gelten uneingeschränkt als vereinbart.

§ 3 Transport
1. Die Abholung, bzw. Rücklieferung der Geräte erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten des Kunden.
2. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluß eine Transportversicherung abzuschließen. Der Gefahrenübergang tritt bei Abholung oder Anlieferung in Kraft (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.

§ 4 Lieferung
1. Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für die Firma BORTH Competence in events e.K. unverbindlich. Im Falle eines Liefer- oder Leistungsverzuges hat der Kunde der Firma BORTH Competence in events e.K. eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies gilt nur, wenn der Kunde den Verzug unverzüglich anzeigt.
2. Das Recht auf Teillieferung bzw. Teilleistung, behält sich die Firma BORTH Competence in events e.K. vor. Diese Lieferung und Leistungen werden gesondert abgerechnet.
3. Krieg, Rohstoff- und Energieknappheit, Aussperrung, Streik, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, befreit die Firma BORTH Competence in events e.K. für die Dauer der Störung zur Leistung bzw. Einhaltung des Vertrages. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird ausgeschlossen.

§ 5 Rückgabe der Mietsache
1. Der Mieter hat auf eigene Rechnung die Mietgeräte unverzüglich am vereinbarten Termin zurückzugeben. Als Rückgabetermin gilt der im Vertrag vereinbarte Termin.
2. Der Mieter hat bei verspäteter Rückgabe der Firma BORTH Competence in events e.K. den verursachten Schaden zu ersetzen. Der Mieter hat die Pflicht, die Geräte in ordnungsgemäßem, sauberem und einwandfreiem Zustand an die Firma BORTH Competence in events e.K., zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Die Rückgabe ist erst mit der Abladung durch den Mieter und Registrierung wirksam. Der Mieter erhält nach Registrierung eine Empfangsbestätigung von der Firma BORTH Competence in events e.K. Eine rügelose Empfangsbestätigung schließt, bei einer späteren Prüfung, nicht etwaige Beschädigungen oder sonstige Schäden aus und können in einer angemessenen Frist von der Firma BORTH Competence in events e.K. bemängelt werden.
3. Bei späterer Rückgabe der Mietartikel als dem vertraglich vereinbarten Termin, hat der Kunde dieses unverzüglich schriftlich der Firma BORTH Competence in events e.K. anzuzeigen.
4. Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder Kleinteilen, hat der Kunde unverzüglich den Neuwert zu erstatten.

§ 6 Gebrauch der Mietsache
1. Eigentümer der vermieteten Geräte ist die Firma BORTH Competence in events e.K.. Der Mieter hat gegenüber den vermieteten Geräten eine besondere Sorgfaltspflicht. Wurde von dem Kunden kein Servicepersonal o. ä. bestellt, muss der Kunde sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturkosten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere entstehende Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen sind unverzüglich auf Kosten des Kunden zu beheben. Schuldhaft verursachte Mängel und Beschädigungen sind unverzüglich vom Kunden zu beseitigen.
2. Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen verwendet und nur von Fachpersonal montiert, aufgebaut, bedient und abgebaut werden. Werden Geräte, ohne Fachpersonal der Firma BORTH Competence in events e.K. aufgebaut, sind die Unfallvorschriften UVV und die Richtlinien der verschiedenen Verbände zu beachten.

§ 7 Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) bedarf der schriftlichen Form an die Firma BORTH Competence in events e.K.. Folgende Stornierungskosten fallen an:
1. Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 20% von der Gesamtsumme.
2. Stornierung 20 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 30% von der Gesamtsumme.
3. Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme.
4. Stornierung 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme.
5. Stornierung 1 Tag vor vertraglichem Mietbeginn 90% von der Gesamtsumme.
6. Stornierung am Tag des vertraglichen Mietbeginns 100% von der Gesamtsumme.

§ 8 Zahlung
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Miete 21 Tage netto, nach Rechnungsstellung fällig. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von 14 Tagen, gewährt die Firma BORTH Audio Video Licht Messbau ein Skonto von 2%.
2. Unternehmen, die den Bestimmungen des § 14 BGB unterliegen, berechnet die Firma BORTH Competence in events e.K. Fälligkeitszinsen i. H. von 8% über dem Basiszins, ab Fälligkeitsdatum. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB berechnet die Firma BORTH Competence in events e.K. Fälligkeitszinsen i.H. von 5% über dem Basiszins, ab Fälligkeitsdatum.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen des Vertrages, bedürfen der Schriftform.
2. Nebenabsprachen werden nicht getroffen.
3. Erfüllungsort, ist der Sitz der Firma BORTH Competence in events e.K..
4. Gerichtsstand ist das Amtsgericht, bzw. Landgericht im Wohnort der Firma BORTH Competence in events e.K..
5. Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
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